Die Urteile im Betrugsfall um die Business Capital Investors Corporation (BCI) sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der sechs Angeklagten als unbegründet und die der Staatsanwaltschaft als unzulässig verworfen. Die Verurteilungen der Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges beziehungsweise Betruges oder Beihilfe dazu durch das Landgericht Düsseldorf sind damit rechtskräftig. Damit müssen die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten absitzen (BGH, Beschl, u. Urt. v. 10.12.2015, Az.: 3 StR 163/15).
BGH bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getaggt als Angeklagten, Betrug, Betrugsfall BCI, BGH, Business Capital Investors Corporation, Freiheitsstrafe, gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Revision, Staatsanwaltschaft, Urteile. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.