Der Europäische Gerichtshof soll klären, welche Anforderungen im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die beiden Umsatzsteuersenate des Bundesfinanzhofs haben mit zwei am 06.04.2016 getroffenen Vorabentscheidungsersuchen den EuGH hierzu angerufen (Az.: V R 25/15 und XI R 20/14).

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