Das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung umfasst die Teilnahme am Auswahlverfahren und Bewerbungsgespräch mit einem schwerbehinderten Bewerber auch dann, wenn dieser nach seiner Einstellung einem Dritten im Wege der Personalgestellung zugewiesen werden soll (BAG, Beschl. v. 15.10.2014 – 7 ABR 71/12).

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