Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, verstößt damit gegen § 23 Abs. 1 b StVO. Dies stellte das Oberlandesgericht Celle klar. Die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgerichts Winsen an der Luhe zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte, verwarf das Gericht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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