Für den Nachweis des von der Bezugsgröße abweichenden Arbeitseinkommens sind die sich aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid für das zeitnaheste Kalenderjahr ergebenden Einkünfte aus der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit so lange maßgebend, bis ein neuer Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird (BSG, Urt. v. 04.12.2014, Az.: B 5 RE 12/14 R).
Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge für Selbständige
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