Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschl. v. 31.03.2011, Az.: V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026; BGH, Beschl. v. 17.03.2016, V ZB 166/13).

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