Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann eine Befristung nicht allein auf den Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestützt werden, aber dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient (BAG, Urt. v. 11.02.2015, Az.: 7 AZR 17/13).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com