Die Unilever Deutschland GmbH darf in der Werbung nicht suggerieren, die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv könne den Cholesterinwertspiegel um mehr als 20% senken. Dies habe das Landgericht Hamburg entschieden, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der in dem Verfahren als Kläger aufgetreten war. Der vzbv hatte die Werbung als Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung kritisiert, die Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Aussagen schützen soll.
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