Ein Bauträger muss eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte „Skyline-Blick“ nachträglich verbaut worden war (Az.: 3 U 4/14). Das Urteil kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angegriffen werden (OLG Frankfurt, Urt. v. 12.11.2015, Az.: 3 U 4/14).
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