Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht München am 30.06.2015 entschieden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (AG München, Urt. v. 30.06.2015, Az.: 411 C 26176/14). Die Entscheidung wurde am am 08.09.2015 vom Landgericht bestätigt.
Außerordentliche Kündigung bei falscher Selbstauskunft des Mieters ist wirksam
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