Das Finanzamt ist nicht berechtigt, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern. Die Revision wurde zugelassen (FG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.06.2015, Az.: 3 K 2419/14).

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