Ein entgegen dem Reisevertrag fehlendes Galadinner an Weihnachten kann zu einer Reisepreisminderung von 15% berechtigen. Das gilt zumindest dann, wenn an den anderen Abenden der Reise ein normales Buffet ohne Bedienung bereitgestellt worden ist und das Galadinner für Heiligabend mit einem Zuschlag von 700 Euro für zwei Personen im Reisepreis enthalten war. Es sei nachvollziehbar, dass sich das gebuchte Galadinner in den Augen der Reisenden als Highlight der Reise darstelle (AG München, Urt. v. 01.12.2015, Az.: 213 C 18887/14) .
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