Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren unterliegt als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (BFH, Urt. v. 10.02.2015, Az.: IX R 23/13).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com