Einem Schwerbehinderten, dem trotz Gesundung versehentlich ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden ist, kann auch noch nach Jahren der Schwerbehindertenstatus aberkannt werden. In einem solchen Fall besteht kein Vertrauensschutz, die ursprünglich festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft für alle Zeiten behalten zu dürfen (BSG, Urt. v. 11.08.2015, Az.: B 9 SB 2/15 R).

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