Ein Rentner hat im Weg des Eilrechtsschutzes vor dem Sozialgericht Koblenz erreicht, dass der Rentenversicherungsträger ihm kurzfristig seine Rente überweist, nachdem der entsprechende Betrag zuvor bereits in vom Rentner nicht zu verantwortender Weise fälschlich auf das Konto eines unbekannten Dritten überwiesen worden war (SG Koblenz, Beschl. v. 08.04.2016, Az.: S 1 R 291/16 ER).
Auf falsches Konto überwiesene Rente muss noch einmal an Berechtigten gezahlt werden
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