Die im Zusammenhang mit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nachgebesserte Regelung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentenferne Versicherte ist unwirksam (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2014, Az.: 12 U 104/14, nicht rechtskräftig).

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