Auch die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist unwirksam. Die bereits im Jahr 2007 festgestellte Ungleichbehandlung werde auch durch die Neufassung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht behoben (BGH, Urt. v. 09.03.2016, Az.: IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15).

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