Die Vergütungsklagen von Mitarbeitern des CeBeeF Frankfurt und Umgebung e.V. (CeBeeF) sind auch vor dem Landesarbeitsgericht Hessen überwiegend erfolgreich gewesen. CeBeeF müsse die Vergütungen in tariflicher Höhe zahlen und könne sich nicht gegenüber den einzelnen Mitarbeitern so verhalten, als sei bereits ein neuer Tarifvertrag (hier der Notlagentarifvertrag) abgeschlossen, der geringere Löhne vorsehe, entschied das Berufungsgericht unter anderem. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen (LAG Hessen, Urt. v. 28. August 2015, Az. 3 Sa 295/14 u.a.).

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