Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, nicht rechtskräftig).
Arbeitgeber darf Browserverlauf auf private Internetnutzung prüfen
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Arbeitsrecht und getaggt als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auswertung Browserverlauf, Browserverlauf, Dienstrechner, Kündigung, Kündigungssachverhalt, Zustimmung Arbeitnehmer. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.