Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, nicht rechtskräftig).

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