Auch wenn für eine schwangere Arbeitnehmerin ab dem ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses ein Beschäftigungsverbot besteht, hat sie Anspruch auf Mutterschaftslohn nach § 11 MuSchG. Auf eine vorherige Arbeitsleistung komme es für den Lohnanspruch bei Beschäftigungsverboten nicht an. Das LAG hat die Revision zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.09.2016, Az.: 9 Sa 917/16).
Anspruch auf Mutterschaftslohn auch bei Beschäftigungsverbot ab Beginn des Arbeitsverhältnisses
von admin | Okt. 4, 2016 | Allgemein, Arbeitsrecht