Das Anschließen eines Handys zum Aufladen während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1a StVO verboten und begründet ein Bußgeld. Mit dieser Begründung wurde die Bußgeldentscheidung der Vorinstanz gegen einen Lkw-Fahrer rechtskräftig bestätigt (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.12.2015, Az.: 2 Ss (OWI) 290/15).

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