Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, vollzieht er dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung und kollidiert letztendlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug (Motorrad), lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen, der seine 75%ige Haftung für das Unfallgeschehen rechtfertigen kann (OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2015, Az.: 9 U 131/14, rechtskräftig).
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