Der leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht (OLG Hamm, Beschl. v. 11.02.2016, Az.: 12 UF 244/14

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