Zwei Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH sind mit ihrem Begehren auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gescheitert. Dem Gericht fehlte es an einem konkreten Vortrag der Kläger dazu, dass sie allein aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden seien. Es bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Revision an das Bundesarbeitsgericht hat es nicht zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).

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