Zwei Mediziner müssen wegen der grob fehlerhaften Behandlung einer Patientin mehrere 100.000 Euro Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit Urteile des Landgerichts Bochum bestätigt (OLG Hamm, Urt. v. 04.12,2015, Az.: 26 U 32/14 und 26 U 33/14) Gegen die Urteile wurde jeweils Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter den Aktenzeichen VI ZR 703/15 und VI ZR 704/15 laufen.

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