Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Witwe im Streit um die betriebliche Kapital-Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Klägerin oder die Ex-Frau des Verstorbenen dem Versicherungsvertrag zufolge als verwitwete Ehefrau anzusehen ist und wer damit ein Anrecht auf das Geld hat. Das ist hier die Ex-Frau des Verstorbenen. Ein mündlich erklärter Änderungswunsch des Verstorbenen sei nicht ausreichend (BGH, Az.: IV ZR 437/14).
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