Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungskonform. Seit der Reform erhält der ausgleichspflichtige Ehegatte bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge, und zwar unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte selbst schon eine Rente bezieht oder nicht. Das frühere Privileg sei verfassungsrechtlich zwar zulässig, aber nicht geboten gewesen (BVerfG, Beschl. v. 11.12.2014, Az.: 1 BvR 1485/12).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com