Ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer, der verkehrswidrig von einem durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilten Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn gefahren war, um nach links abzubiegen, und dabei mit einem Pkw kollidierte, muss für die Unfallfolgen allein haften (OLG Hamm, Beschl. v. 09.02.2016, Az.: 9 U 125/15).
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