Wegen seiner knapp zwei Monate andauernden rechtswidrigen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik mit zwangsweiser medikamentöser Behandlung erhält ein Mann 25.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Karlsruhe führt aus, für die ärztlich prognostizierte Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben. Allein eine beim Betroffenen möglicherweise vorliegende psychische Erkrankung reiche nicht aus für eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.11.2015, Az.: 9 U 78/11).

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