18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter keinen Erfolg gehabt habe, sei das Urteil rechtskräftig, teilte eine Justizsprecherin am 24.11.2015 mit (AG Augsburg).
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