Wohnrechtsvorbehalt an Teilen eines Hausgrundstücks hindert den Fristbeginn für die Pflichtteilsergänzung gemäß § 2325 III BGB regelmäßig nicht
Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 III BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils, NJW 1994, … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Allgemein, Erbrecht
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