Offene Videoüberwachung-Beweisverwertungsverbot und Zulässigkeit der Datenerhebung
Eine Datenerhebung durch den Arbeitgeber mittels einer offenen Videoüberwachung ist unverhältnismäßig und damit nach § 32 I 1 BDSG aF unzulässig, wenn sie für den Arbeitnehmer einen solchen psychischen Anpassungs- u. Leistungsdruck erzeugt, dass sie als eine einer verdeckten Videoüberwachung … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Arbeitsrecht
Getaggt Anpassungs- u. Leistungdruck, BAG, Beweisverwertungsverbot, offene Videoüberwachung, schwergiegende Pflichtverletzung, Videoüberwachung, Zulässigkeit Datenerhebung, § 32 BDSG
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