Digitaler Nachlass – Vererbbarkeit des Zugangs zu sozialen Netzwerken (hier: Facebook)
Der Erbe, der zugleich Sorgeberechtigter eines 15-jährigen Kindes war, ist berechtigt, den Zugang zu dessen Netzwerk-Account zu fordern. Weder Vorschriften des Datenschutzes noch Persönlichkeitsrechte Dritter stehen dem entgegen (LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015, Az.: 29 O 172/15).
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Getaggt Datenschutz, Erbe, facebook, Netzwerk-Account, Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrecht Dritter, Sorgeberechtigter, Zugang zu Netzwerk-Account
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