AGB dürfen für Kindergartenplatz keine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten vorsehen
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kindertagesstättenbetreibers, die faktisch eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten festlegt, ist gem. § 309 Nr. 9 c) BGB unwirksam. Die Vorschrift wolle eine überlange Bindung bei Dauerschuldverhältnissen verhindern. Es gebe auch keinen sachlich … Lesen fortsetzen