Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
1. Wird in einem Arbeitsvertrag auf die „Tarifverträge des Hamburger Einzelhandels, die Gesamtbetriebsvereinbarungen der K. AG sowie die Betriebsordnung der oben genannten Betriebsteile in ihrer jeweiligen Fassung“ verwiesen, werden hierdurch die Branchentarifverträge des Hamburger Einzelhandels zeitdynamisch in Bezug genommen. Ein … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Arbeitsrecht
Getaggt arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Betriebsordnung, Branchentarifvertrag Einzelhandel, Firmentarifvertrag, Gesamtbetriebsvereinbarung, Gewerkschaft, Günstigkeitsprinzip, Sachgruppenvergleich, Tarifvertrag
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