Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise während des Transfers vom Flughafen zum Hotel zu einem Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungsfolgen für die Reisenden, so dass diese die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, muss der Reiseveranstalter auch dann den Reisepreis erstatten, wenn ihn kein Verschulden trifft. In einem solchen Fall ist die Reiseleistung insgesamt als mangelhaft anzusehen (BGH, Urt. v. 06.12.2016, Az.: X ZR 117/15; X ZR 118/15).

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