Der Gerichtshof der Europäischen Union muss sich mit der Frage befassen, ob der Erbe eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Mindestjahresurlaub haben kann (BAG, Beschl. v. 18.10.2016, Az.: 9 AZR 196/16).

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