Bedroht ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten “Ich stech’ Dich ab”, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. In einem solchen Fall liegt ein erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht entschieden (ArbG Düsseldorf, Urt. v. 15.08.2016, Az.: 7 Ca 415/15).

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