Die Stadt Speyer hat einer Bewohnerin, die in ihrer Wohnung zwei Mitarbeiter von Kabel Deutschland mit einer Schreckschusswaffe bedroht hat, zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem die Antragstellerin das von ihr geforderte Gutachten eines Arztes in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hat (VG Neustadt/WStr., Beschl. v. 01.08.2016, Az.: 3 L 547/16.NW).

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