2005 hatte der Kläger im Düsseldorfer Süden mit seiner Frau ein Haus gebaut. Die Straße existierte damals bereits seit vielen Jahrzehnten, die meisten umliegenden Wohnhäuser stammten aus den 1950er und 1960er Jahren. Umso erstaunter sind die Zugezogenen, die selbst Verwaltungsbeamte sind, als ihnen 2013 ein Gebührenbescheid ins Haus flattert: Sie sollen Erschließungsbeitrag zahlen, ganz so, als ob sie in einem Neubaugebiet gebaut hätten – Beträge je nach Grundstück zwischen 8.400 und 14.000 Euro (VG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2016, Az.: 12 K 8122/13).

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