Eine Teilzeit-Lehrerin hatte fast sechs Jahre lang ungerechtfertigt Vollzeitbezüge kassiert. Die Kunstpädagogin wurde nun wegen Betrugs zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Es hätte der inzwischen pensionierten Lehrerin auffallen müssen, dass sie für die Teilzeitbeschäftigung mehr als eine Vollzeitbeschäftigte erhalten hat (AG Düsseldorf, Urt. v. 25.07.2016, Az.: 101 Ls 19/16).
Betrug durch Annahme von Vollzeitbezügen durch Teilzeitlehrerin
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