Ein privater Grundstücksbesitzer ist in der Regel berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten zu müssen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden (AG München, Urt. v. 02.05.2016, Az.: 122 C 31597/15, rechtskräftig).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com