Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird. Mit dieser Begründung wurde die Klage eines Flugreisenden auf Rückerstattung seiner für die Gepäckbeförderung zusätzlich geleisteten Zahlungen abgewiesen (AG München, Urt. v. 08.01.2016, Az.: 159 C 12576/15, rechtskräftig).

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