Eine Elternbeitragssatzung, die für Geschwisterkinder von beitragsfreien Vorschulkindern die Zahlung eines Elternbeitrags vorsieht, ist unwirksam, da eine solche Regelung nicht mit dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) zu vereinbaren ist (OVG NRW, Urt. v. 07.06.2016, Az.: 12 A 1756/15 bis 12 A 1760/15).

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