Nutzt ein Angestellter dienstliche Ressourcen, um private “Raubkopien” von Bild- oder Tonträgern zu machen, darf ihm außerordentlich gekündigt werden. Mit dieser Begründung wurde die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters des Oberlandesgerichts Naumburg abgewiesen (LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.05.2016, Az.: 6 Sa 23/16).

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