Ein ehemaliger Bediensteter im Justizvollzug kann für Überstunden als Ausgleich eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Abbau der Überstunden aufgrund krankheitsbedingter vorzeitiger Versetzung des Beamten in den Ruhestand nicht mehr möglich ist (VG Düsseldorf, Urt. v. 04.04.2016, Az.: 13 K 5760/15).

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