EU-Bürger haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind. Dies geht aus Entscheidungen des 9. und der 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor. Die Senate stellen sich damit gegen die Auffassung des Bundessozialgerichts (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 22.02.2016, Az.: L 9 AS 1335/15 B ER und Beschl. v. 07.03.2016, Az.: L 15 AS 185/15 B ER).

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