Der im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel für Beschäftigte der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 01.03.2016 entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 91.03.2016, Az.:9 TaBV 1519/15).

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