Im Streit um das Kleingedruckte bei Facebook hat das Landgericht Berlin ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen das soziale Netzwerk verhängt. Nach Auffassung des Gerichts hat die irische Facebook-Niederlassung, die auch für den Betrieb des Netzwerks in ganz Europa zuständig ist, nicht ausreichend auf eine gerichtlich verfügte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reagiert. In der Sache ging es um AGB-Formulierungen zu den Urheberrechten von Inhalten, die auf Facebook hochgeladen werden (LG Berlin, Beschl. v. 11.02.2016, Az.: 16 O 551/10).

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