Das seit 2010 angeordnete Einfrieren der Gelder der iranischen Bank Mellat war für nichtig zu erklären. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden und damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt. Die vom Rat der Europäischen Union für das Einfrieren gegebene Begründung und die von ihm vorgelegten Beweise seien unzureichend gewesen (Urt. v. 18.02.2016, Az.: C-176/13 P).

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